Das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmer und Freiberufler

Das Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer wird als Regelinsolvenz bezeichnet. Hierdurch können Personen, die durch eine selbstständige- oder freiberufliche Tätigkeit Schulden angehäuft haben, sich wieder von diesen befreien lassen. Ziele der Regelinsolvenz sind die Befreiung von allen Schulden, die Weiterführung des Unternehmens und die Aktivierung des Pfändungsschutzes.

Ablauf des RegelinsolvenzverfahrensDie Erlangung der Restschuldbefreiung

Um als Selbstständiger die Restschuldbefreiung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erlangen, sind drei unterschiedliche Szenarien möglich. Hierbei gibt es verschiedene Zeiträume, bis das Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Wenn es geschafft werden kann, 35% der Schulden und Verfahrenskosten zurückzuzahlen, wird die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren ausgesprochen. Wenn es gelingt, die Verfahrenskosten selber zu tragen, dauert das Insolvenzverfahren insgesamt 5 Jahre. Wenn diese Punkte nicht erfüllt werden können, wird die Restschuldfreiung nach 6 Jahren erteilt.

Die Fortführung des Geschäftsbetriebes

Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu entschulden, eine Sanierung zu veranlassen und den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Hierfür muss eine intensive Vorbereitung getroffen und ein detaillierter Entschuldungsplan ausgearbeitet werden. Durch eine Auffanggesellschaft kann vom verschuldeten Unternehmer zumindest der Lebensunterhalt gesichert und die Geschäfte vorgeführt werden. Dennoch steht es dem Schuldner frei, ob er diese Möglichkeit beanspruchen oder den Geschäftsbetrieb vollständig einstellen will.

Die Erlangung des Pfändungsschutzes

Sobald das Regelinsolvenzverfahren für den Schuldner eröffnet worden ist, erlangt er automatisch einen kompletten Pfändungsschutz. Nach der Eröffnung der Insolvenz werden die Briefe der Gläubiger nach und nach weniger und müssen vom Schuldner daraufhin auch nicht weiter beachtet werden. Eventuelle Besuche durch einen Gerichtsvollzieher werden von diesem Zeitpunkt an ebenfalls wegfallen. Es darf nicht mehr gepfändet oder vollstreckt werden. Ebenso darf der Schuldner nicht mehr zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert werden.

Die Vorbereitung auf das Regelinsolvenzverfahren

Die Vorbereitung ist einer der wichtigsten Punkte im Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens. Hierbei müssen die Erfolgsaussichten einer Insolvenz genau ausgelotet und ggf. über eine Weiterführung des laufenden Geschäftsbetriebes entschieden werden. Hierzu muss neben der Erstellung eines Entschuldungsplans auch Auskunft über die aktuellen Einkünfte gegeben werden. Wenn das Unternehmen unter gewissen Umständen weitergeführt werden soll, ist ebenfalls in Konzept zur Restrukturierung vorzulegen. Besonders wichtig ist hierbei, ein neues Konto zu eröffnen und sämtliche Zahlungseingänge vor Pfändungen der Gläubiger zu sichern. Hierdurch kann bis zur Eröffnung der Regelinsolvenz der Lebensunterhalt bestritten werden. Sobald das Regelinsolvenzverfahren eröffnet worden ist, können sämtliche Zahlungen an alle vorhandenen Gläubiger eingestellt werden.

Der Einsatz eines Insolvenzverwalters

Noch vor der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestimmt und eingesetzt. Seine Hauptaufgabe liegt darin, dass Vermögen des Schuldners im Sinne aller Gläubiger zu sichern und aufzuteilen. Der Pfändungsschutz zugunsten des Schuldners tritt hier allerdings weiterhin in Kraft. Weiterhin wird der Insolvenzverwalter mit der Abwicklung Verwertung des alten Unternehmens beauftragt.

Die Wohlverhaltensperiode während des Insolvenzverfahrens

Der Hauptpunkt im Regelinsolvenzverfahren ist der Wohlverhaltensperiode. Sobald diese Phase abgeschlossen worden ist, verlieren alle Gläubiger den Anspruch auf ihre Forderungen und der Schuldner wird von allen ausstehenden Forderungen befreit. Es tritt daraufhin die Restschuldbefreiung ein und alle Verbindlichkeiten werden erlassen. Das Regelinsolvenzverfahren ist deutlich intensiver als das Privatinsolvenzverfahren. Vor allem wird aufgrund der Geschäftsunterlagen geprüft werden, ob Rechtsgeschäfte getätigt wurden, die im Nachhinein noch angefochten werden können. Die Wohlverhaltensperiode beginnt genau an dem Tag, an dem auch das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird.

Welcher Personenkreis kann das Regelinsolvenzverfahren beantragen?

Das Verfahren der Regelinsolvenz kann grundsätzlich alle selbstständigen Unternehmer und Freiberufler beantragen, die ihr Unternehmen auch während dieses Verfahrens aufrechterhalten wollen. Wenn das Unternehmen nicht weitergeführt wird und die Selbstständigkeit bereits beendet wurde, kann unter bestimmten Umständen auch ein Verfahren auf Privatinsolvenz beantragt werden.

Selbst wenn die Unternehmung über keine liquiden Mittel mehr verfügt, kann der Antrag auf Insolvenz und die damit verbundene Restschuldbefreiung gestellt werden. Die Verfahrenskosten werden in diesem Fall vom zuständigen Insolvenzgericht getragen. Ein entsprechender Antrag darf nicht aufgrund von Masselosigkeit abgelehnt und zurückgewiesen werden.

Die Rechte und Pflichten während eines Regelinsolvenzverfahrens

Während eines laufenden Regelinsolvenzverfahrens verfügt der Schuldner weiterhin über eine große eigenständige Entscheidungsfreiheit. Er muss sich zwar an gewisse Pflichten halten, dennoch unterliegt er keiner Vormundschaft und kann mit dem pfändungsfreien Teil seines Einkommens völlig ohne Einschränkungen agieren. Auch wenn während der Regelinsolvenz ein Rechtsgeschäft vom Schuldner getätigt wird, bedarf dies keinerlei Zustimmung durch den Insolvenzverwalter.

Wichtige Änderungen in den persönlichen Lebensumständen sollten allerdings kommuniziert werden. Hierzu kann ein Wohnortswechsel oder ein Wechsel des eigenen Arbeitsplatzes gehören. Es müssen dem Insolvenzverwalter stets die aktuellen Angaben vorliegen.

Das Versagen der Restschuldbefreiung

Bei der Restschuldbefreiung kann es bei Fehlverhalten durch den Schuldner auch zu Versagensgründen kommen. Diese müssen unbedingt vermieden werden, da ansonsten die Forderungen der Gläubiger weiterhin bestehen bleiben. Der Insolvenzantrag muss vollständig und korrekt ausgefüllt worden sein. Es dürfen keine Insolvenzstraftaten begangen werden und es müssen stets richtige Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht werden. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass innerhalb des Zeitraums des Insolvenzverfahrens keine neuen Schulden mehr gemacht werden dürfen.

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