Die Folgen der Anmeldung der Verbraucherinsolvenz

Das Insolvenzverfahren hat auch Auswirkungen auf und Konsequenzen für das Privatleben des Schuldners. Damit die begehrte Restschuldbefreiung nach spätestens sechs Jahren erwirkt werden kann, müssen einige Pflichten besonders beachtet werden. Darüber hinaus nimmt das Verfahren auch Einfluss auf das soziale Leben. Dennoch ist es häufig die bessere Alternative, um nach einer wirtschaftlichen Schieflage oder Überschuldung einen Neustart zu wagen.

Abgabe des pfändbaren Anteils des Einkommens

Die wichtigste Folge des Insolvenzverfahrens ist, dass der Schuldner innerhalb der Wohlverhaltensperiode den pfändbaren Anteil des monatlichen Einkommens abgeben muss. Ferner muss der Insolvenzverwalter in regelmäßigen Abständen über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse informiert werden. Wo die Pfändungsgrenze liegt, ergibt sich unmittelbar aus der aktuellen Pfändungstabelle. Derzeit liegt die Pfändungsgrenze bei 1080 € netto. Liegt das Einkommen darunter, ist eine Pfändung nicht zu befürchten. Ist der Schuldner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, steigt die Pfändungsgrenze etwa um 300 € pro Unterhaltsverpflichtung. Liegt das Einkommen über der Grenze, werden von dem Überschuss etwa zwei Drittel vom Insolvenzverwalter einbehalten.

Verwertung von Vermögensgegenständen

Ist Vermögen vorhanden, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung oder ein Pkw, der nicht zwingend benötigt wird, wird der Insolvenzverwalter solche Vermögensmassen bereits unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwerten. Kleidung, Einrichtungsgegenstände oder Schmuckstücke bleiben hingegen von der Verwertung verschont. Allerdings gilt für die Wohnungseinrichtung eine Besonderheit. Diese wird verwertet, falls sie entsprechend wertvoll ist. Dies gilt insbesondere für luxuriöse Möbel- oder Designerstücke, da diese nicht zwangsläufig zum Leben benötigt werden.

Weitere Pflichten des Schuldners während der Insolvenzsphase

Damit der pfändbare Teil des Einkommens vom Insolvenzverwalter eingezogen werden kann, müssen diesem ohne schuldhaftes Zögern neue Einkommensnachweise unmittelbar zugestellt werden. Er ist ferner darüber zu benachrichtigen, falls es zu Änderungen am Arbeitsplatz kommt. Dazu zählen unter anderem der Wechsel des Arbeitsplatzes oder auch der Verlust.

Sollte der Schuldner noch Geld erhalten, exemplarisch aus einer Steuerrückerstattung, ist der Verwalter auch darüber schriftlich zu informieren. Dasselbe gilt für eine Erbschaft, eine Versicherungsauszahlung oder eine Betriebskostenrückerstattung.

Zuletzt ist der Insolvenzverwalter auch über einen Wohnortwechsel zu benachrichtigen. Im Verhältnis zu diesem sind dies die wesentlichen Pflichten, auf die der Schuldner akribisch achten sollte. Ansonsten muss er nur in solchen Fällen reagieren, wenn ihn der Insolvenzverwalter direkt zu etwas auffordert. Dem Schuldner steht es auch frei, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, wobei die Mitteilung an den Insolvenzverwalter nicht vergessen werden sollte.

Das pfändungsfreie Einkommen steht dem Schuldner zur freien Verfügung. Er ist niemandem Rechenschaft darüber schuldig, wie er seine frei verfügbaren Geldressourcen nutzt. Insofern gilt der Schutz der Privatsphäre.

Einfluss der Privatinsolvenz auf das berufliche und soziale Leben

SCHUFA-Eintrag

Wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, muss der Schuldner nicht nur mit einer stringenten Kontrolle des eigenen Einkommens sowie Vermögens zurechtkommen. Die Insolvenz hat auch Konsequenzen für das private und soziale Leben. Zunächst wird das Verfahren mit einem negativen SCHUFA-Eintrag geschützt. Es soll schlichtweg verhindert werden, dass der Schuldner während der Insolvenzzeit weitere Darlehen oder Kredite aufnimmt. Letztendlich würde dies ein Risiko für das gesamte Insolvenzverfahren und seine Abwicklung darstellen. Ohnehin sind neue Schulden nicht Sinn und Zweck der Bereinigungsmöglichkeit. Insofern wird auch der Schuldner vor weiterer finanzieller Überlastung geschützt.Aufgrund des negativen SCHUFA-Eintrages ist auch der Abschluss von Mietverträgen oder Handyverträgen zumeist nicht mehr möglich.

Informieren des Arbeitgebers und Gehaltspfändung

Besonders schwer wiegt die Verpflichtung des Schuldners, den Arbeitgeber über die Einleitung des Insolvenzverfahrens zu informieren. Letztendlich wird das Gehalt des Betroffenen gepfändet, so dass der Arbeitgeber darüber zwingend in Kenntnis zu setzen ist. Die meisten Arbeitsverträge sehen allerdings vor, dass eine Gehaltspfändung einen Kündigungsgrund darstellt.

Wird dem Schuldner daraufhin der Arbeitsplatz gekündigt, muss er sich möglicherweise eine neue Wohnung suchen. Die Suche ist allerdings durch den negativen SCHUFA-Eintrag deutlich erschwert. Es entsteht eine Art Kausalkette, die die Situation des Betroffenen keineswegs einfacher macht. Dementsprechend ist es sehr wichtig, dass Schuldner mit professionellen Schuldnerberatungsstellen zusammenarbeiten, um Lösungen für derartige Probleme zu finden.

Einfluss auf das persönliche Umfeld

Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass sich Mitmenschen von Betroffenen distanzieren. Die Privatinsolvenz ist indes kein persönlicher Makel. In Deutschland sind schätzungsweise mehr als 6 Millionen Menschen überschuldet. Betroffene stellen folglich keinen Einzelfall dar. Letztendlich bietet die private Insolvenz in der Regel die bessere Alternative, um nach Abschluss der Wohlverhaltensperiode und Bewilligung der Restschuldbefreiung ein schuldenfreies Leben zu beginnen.

top